Integrationshilfe – Schulbegleitung § 35a SGB VIII 

Integrationshilfe – Schulassistenz            gem. § 35a SGB VIII  

Das Hilfsangebot der Integrationshilfe und (Schul-)Assistenz in Kindertageseinrichtungen (dann Antrag über LWL) und Schulen ist eine individuelle, an den Bedarfen des Kindes/Jugendlichen ausgerichtete Eingliederungshilfe. Die Leistung wird auf Grundlage dessen stets einzelfallbezogen, unter Einbeziehung aller Akteure konzipiert. Es handelt sich um eine Eingliederungshilfe in Verbindung mit Leistungen zur Teilhabe an Bildung und sozialen Teilhabe. 

Im Sinne eines Nachteilsausgleiches dient diese Eingliederungshilfe der Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und dem Abbau bzw. der Minderung von Beeinträchtigungen.

Das Hilfsangebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, deren Teilhabe an der Gesellschaft, aufgrund einer drohenden oder bereits bestehenden seelischen Behinderung, beeinträchtigt ist oder davon bedroht ist. 

Zielgruppe/Indikation:

  • Kinder, Jugendliche, die aufgrund ihrer drohenden oder bestehenden seelischen Behinderung Schulbegleitung benötigen, um Zugang zur Bildung in Anspruch nehmen zu können, in Form von Kita, Schule, Offener Ganztag, Hochschule, Berufsschule, etc.
  • Kinder, Jugendliche, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
  • Leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche, denen die Teilnahme am Unterricht/Bildung ermöglicht werden muss.

Kategorienstufen der Integrationshilfe 

  • Basis Leistung Integrationshilfe
  • Allgemeine Integrationshilfe 
  • Intensive Integrationshilfe

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