Informationen für Jugendämter

Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung

Für die Qualitätsentwicklung in der internen Zusammenarbeit der Fachkräfte haben wir pädagogische und strukturelle Arbeitsprozesse standardisiert und prüfen ihre Aktualität in regelmäßigen Abständen, um eine fortlaufende Qualitätsverbesserung zu gewährleisten.

Mittels Evaluation, begleitender Supervision, regelmäßigen Weiter- und Fortbildungen, internen Qualitätsdialogen mit Teammitgliedern und dem alljährlichem bilateralen Qualitätsdialog mit unserem Auftraggeber, arbeiten wir stets an unserer Qualität und Weiterentwicklung. 

Im Alltagsgeschehen nutzen wir bei Bedarf die interne kollegiale Fallberatung und die Unterstützung durch zwei ISF interne INSOFA Fachkräfte, um die Fälle angemessen betreuen zu können. Alle zwei Wochen finden unsere Team- und Fallbesprechungen mit klarer inhaltlicher Struktur statt. 

Strukturierte Einarbeitung neuer Fachkräfte sowie Unterstützung von Ausbildung neuer Fachkräfte durch das Angebot von Praktika und Hospitationen ist für uns selbstverständlich. 

Gemäß der Hilfeplanung führen wir in der Fallarbeit zielgerichtete Leistungserbringung, unter Beachtung der Regelungen zur Sicherstellung des Jugendschutzes und des Kindeswohls gem. § 8a SGB VIII.  Dokumentation und regelmäßige Überprüfung der Prozesse, Ziele, Ergebnisse und Handlungsabläufe, im Rahmen der Hilfeplanung sichern die stets hohe Qualität unseres Handelns.  Hierbei nutzen wir eine moderne Software für soziale Einrichtungen nach modernsten Standards, mit Funktionen zur effizienteren Erledigung unserer Aufgaben und der gelingenden Selbstorganisation.

Personaleinsatz

Für die verantwortliche Wahrnehmung der anspruchsvollen Aufgaben in der Sozialpädagogischen Familienhilfe ist ein hohes Maß an Professionalität erforderlich. Die Qualifikation unserer Fachkräfte und die persönliche Eignung (Fachkräftegebot nach § 72 SGB VIII) sind für uns selbstverständlich. Regelmäßig setzen wir bei  §8a Fällen zwei interne INSOFA Fachkräfte ein. 

 

Neben der fachlichen Qualifikation ist uns die persönliche Eignung der Fachkräfte von großer Bedeutung. Folgende Kompetenzen sehen wir als unabdingbar:

  • Kommunikationsfähigkeit;
  • Beziehungsfähigkeit (Nähe und Distanz); 
  • Geduld und Zuverlässigkeit; 
  • Kooperationsfähigkeit;
  • Fähigkeit zur Selbstständigen Arbeitsweise
  • Flexibilität und hohe Belastbarkeit;
  • Alltagskompetenz;
  • Fähigkeit zur Selbstreflexion der Tätigkeit und des Verhaltens; Bereitschaft zur Teilnahme an Fachberatungen, Supervision und Fortbildungen.
  • Interkulturelle Kompetenzen
  • Mehrsprachigkeit

Räumliche und sächliche Ausstattung

Unser Büro befindet sich in der unmittelbaren Nähe der Mülheimer Haltestelle Stadtmitte, erstreckt sich auf 2 Etagen und verfügt über alle modernen Kommunikationsmittel, die unsere Klienten nach Bedarf nutzen können. Das Jugendamt, Ämter, Institutionen, Beratungsstellen etc.  sind oft fußläufig erreichbar, alle Gespräche können aber nach Bedarf gerne in unseren großzügigen Büroräumen ungestört stattfinden. 

Zusammenarbeit im Hilfeplanverfahren (§ 36 SGB VIII)

Nach dem Eingang einer Fallanfrage überprüfen wir zeitnah intern unsere Kapazitäten und nehmen, wenn möglich, den Fall an. Die Erstgespräch- und Kennenlernphase nutzen wir für die Anamnese, den Vertrauensaufbau und die mit der Familie gemeinsam erarbeitete Bedarfsklärung. Hiernach strukturieren wir unsere fachliche Arbeit und greifen in den breit gefächerten Methodenkoffer der sozialen Arbeit, um die Problematiken zielgerichtet anzugehen. Wobei der Klient*Klientin stets als Experte des eigenen Lebens betrachtet wird und mittels Hilfe zur Selbsthilfe an der Lösungsfindung partizipiert wird. 

Zur Vorbereitung auf jedes Hilfeplangespräch wird von unserer Fachkraft ein schriftlicher, ressourcenorientierter Verlaufsbericht nach § 36 SGB VIII erstellt, der rechtzeitig vor dem Hilfeplangespräch der zuständigen Fallführung im Jugendamt vorgelegt wird, zur Dokumentation des Hilfeverlaufs zwischen den vereinbarten Hilfeplanungen, in dem Aussagen zu bisher erreichten Zielen, möglichen Perspektiven sowie Einschätzungen für den weiteren Verlauf aufgeführt werden. Der Bericht dient als wesentliche Grundlage für das Hilfeplangespräch. 

In angemessener Weise und nach Möglichkeiten besprechen unsere Fachkräfte die Berichte mit den Familien und altersentsprechend mit den Kindern und Jugendlichen.

Dokumentation und Aktenführung

Dokumentation und Aktenführung sind wesentliche Elemente professionellen und gelingenden fachlichen Handelns für uns selbstverständlich. Für jeden von uns betreuten Fall wird eine eigene analoge und digitale Akte angelegt, in der sowohl der pädagogische Hilfeverlauf als auch sonstige für die Erbringung der Hilfe notwendige Informationen gesammelt werden. 

Die Dokumentation erfolgt regelmäßig nach jedem Kontakt mit der Familie bzw. mit Kooperationspartnern und dient uns damit als wichtiges Arbeitsinstrument, um den Hilfeprozess nachvollziehbar zu machen sowie Vereinbarungen bzw. Ziele zu überprüfen und ist gleichzeitig auch ein Nachweis über die erbrachte Leistung und schafft Transparenz gegenüber der Familie und Fallführung. 

Die Akten werden unter Verschluss aufbewahrt. Digitale Daten sind mit einem Passwort vor Fremdzugriff sicher geschützt. Der Schutz der personenbezogenen Daten bei der Erhebung und bei der Verwendung,  die Aufbewahrung von Akten und Dokumenten und das Archivierungs- und Vernichtungsmanagement sind in entsprechender Weise gewährleistet, wobei unser interne Datenschutzbeauftragte als Ansprechpartnerin für Sie zur Verfügung steht. 

Abschließende Zielüberprüfung und Evaluation

Nach der intensiven Betreuungs- und Begleitungsphase wird in der Endphase der Hilfe die Intensität der Kontakte schrittweise zurückgenommen und bewusst die Phase nach der Beendigung der Hilfe eingeleitet und besprochen, so dass der Übergang in die Beendigung der Hilfe erfolgreich gelingt. Insbesondere werden die Kinder und Jugendlichen altersgerecht an den baldigen Abschied herangeführt.

Die gemeinsam vereinbarten und festgehaltenen Ziele und die Ergebnisse werden am Ende der Hilfe in Form eines Abschlussberichts schriftlich festgehalten. Wir legen großen Wert auf das hiernach folgende gemeinsame Abschlussgespräch aller Beteiligten, in dem noch einmal der Fokus auf die erreichten Ziele und die weiterentwickelten Ressourcen gelegt wird, um die Familie gestärkt zu verabschieden. 

Grundsätzlich sind wir für das uns entgegen gebrachten Vertrauens der Klienten*Innen dankbar.  Nach Beendigung der Hilfe lassen wir unseren Familien jederzeit die Möglichkeit einer Beratung in unserer Anlaufstelle, falls sie erneut in Bedrängnis kommen sollte. Wir unterstützen sie gerne bei der erneuten Anbindung an entsprechende Stellen und Hilfsnetzwerke, wenn Bedarf besteht.  

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